SKG Sport- und Übungsbetrieb wegen Corona-Virus bis auf Weiteres eingestellt

Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen

- nachdem die Landeshauptstadt Stuttgart wie auch Landesverordnungen des Landes Baden-Württemberg zum Schutz der Bevölkerung mit sofortiger Wirkung Veranstaltungen in Kultur, Bildung, Sport und Freitzeit sowie Versammlungen untersagt, hat die Vorstandschaft der SKG Gablenberg heute Mittag beschlossen, sämtlichen Sport- und Übungsbetrieb bis auf Weiteres einzustellen. Ein Ende der Beschränkungen ist aktuell nicht terminierbar. Wir informieren hier sobald wir neue Erkenntnisse haben.

Die hierzu von der Stadt Stuttgart veröffentliche Pressemitteilung finden sie hier und Kurzmitteilung hier bzw. auf der Homepage der Stadt Stuttgart. Da ferner ab nächsten Dienstag alle Schulen und Kitas geschlossen bleiben (Infos hier), stehen uns auch die Sporthallen dann nicht mehr zur Verfügung.

Schweren Herzens mussten wir deshalb unsere Entscheidung treffen und hoffen auf Verständnis in diesen nicht einfachen Tagen.
Sollten sich Änderungen der aktuellen Lage ergeben, werden wir alle kurzfristig hier auf dem Laufenden halten.

Mit sportlichen Grüßen - haltet euch trotzdem fit

  Vorstandschaft der SKG



Ergänzungen ab Di. 02.06.2020:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat weitere Lockerungen des Breiten- und Leistungssports u.a. auch in geschlossenen Räumen ab Dienstag, 02. Juni 2020 beschlossen. Hier die entsprechende Verordnung des Landes Baden-Württemberg
"Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten [ ...] dürfen zu Trainings- und Übungszwecken nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 betrieben werden. ... "  Von elementarer Bedeutung ist dabei weiter die Beachtung der Auflagen und Einschränkungen zum Infektionsschutz, siehe hier Absatz 2-4  bzw. in den zugehörigen FAQ-Listen.

Die für uns ausserdem relevanten ergänzenden Auflagen oder Einschränkungen der Stadt Stuttgart sind zum aktuellen Zeitpunkt (26.05.20) leider noch nicht veröffentlicht, sollen aber "zeitnah" veröffentlicht werden. Näheres dazu hier.
Darüberhinaus sind wir für viele Angebote auf die Nutzung der Schulsporthallen angewiesen, diese bleiben jedoch wegen den Pfingstferien bis mindestens 15.06.20 geschlossen.
Wegen der weiterhin massiven Einschränkungen (Schulhallen geschlossen - kein Körperkontakt - max. 10 Personen inkl. Trainer -  Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen) sehen wir in der SKG aktuell keine sinnvollen Übungs- bzw. Trainingstermine unter den vorgegebenen Auflagen - der allgemeine SKG Übungsbetrieb bleibt weiterhin bis mindestens 15. Juni (nach den Pfingstferien) eingestellt.

Sollte in einzelnen Sparten und ausschliesslich auf dem SKG-Gelände / SKG-Halle ein vorgezogener Übungsbeginn ab dem 02.06. angedacht werden, so sind die Vorgaben und entsprechenden Hygienevorschriften einzuhalten (inkl. u.a. Hygienekonzept - verantwortliche Personen - Kontaktdaten/Anwesenheitslisten ) und vorab vom jeweiligen Abteilungsleiter/Übungsleiter mit der Vorstandschaft abzustimmen.

Ergänzungen vom Mo. 11.05.2020:
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Wiederaufnahme des Breiten- und Leistungssports im Freien ab Montag, 11. Mai 2020 beschlossen.
Öffentliche und private Freiluftsportanlagen dürfen zu diesem Zweck geöffnet werden. Von elementarer Bedeutung ist dabei die Beachtung der Auflagen zum Infektionsschutz, siehe hier bzw. im Anhang unten. Hier FAQ-Liste des Landes Baden-Württemberg zur aktuellen Situation.
Wegen der weiterhin massiven Einschränkungen (Nur im Freien - kein Körperkontakt - max. 5 Personen inkl. Trainer -  Duschen und Umkleiden bleiben geschlossen) sehen wir in der SKG aktuell keine sinnvollen Übungs- bzw. Trainingstermine unter den vorgegebenen Auflagen - SKG Übungsbetrieb bleibt weiterhin eingestellt.

Ergänzung vom Mo. 20.04.2020:

Laut Landesverordnungen des Landes Baden-Württemberg sind die Beschränkungen auch über de Osterferien hinaus weiterhin gültig.

Ergänzung vom Sa. 21.03.2020:
Inzwischen wurde von der Landesregierung eine Corona-Verordnung erlassen (Stand 20.03.20) welche die o.g. Allgemeinverfügungnen beinhaltet. Infos hier bzw. im Anhang unten.

Ergänzung vom Mo. 16.03.2020:
Inzwischen hat die Stadt Stuttgart die offiziell die Ergänzung zur Allgemeinverfügung bzgl. Sport etc. veröffentlicht. Infos hier bzw. im Anhang unten.

Ergänzung vom Sa. 14.03.2020:
Mit sofortiger Wirkung hat die Stadt Stuttgart beschlossen, den gesamten Trainings- und Sportbetrieb in allen Turn- und Sporthallen, auf allen Vereinssportanlagen, in sonstigen Vereinsräumen, in Fitnessstudios sowie bei sonstigen Sportanbietern jeder Art bis auf Widerruf stillzulegen. Infos hier bzw. im Anhang unten.




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