SKG Sport- und Übungsbetrieb: Lockerungen ab Mo. 07.06.2021

Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen,

mit Beschluss vom 3. Juni hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen sehen erfreulicherweise weitere Lockerungen für den Sport abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz in den Stadt-/Landkreisen vor. Sie gelten grundsätzlich ab Montag, 7. Juni.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Sonntag, 6. Juni, die Unterschreitung der Inzidenz unter 50 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen sowie die damit verbundenen Lockerungen festgestellt und entsprechend veröffentlicht. Damit gelten unmittelbar alle Erleichterungen der Öffnungsstufen 1 bis 3. Die Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Stuttgarter Behörden in Kraft und werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 3 aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 liegt.
Folgende Regelungen gelten damit ab Montag, 7. Juni für den Sport in Stuttgart bei der SKG:


- Organisierter Vereinssport ist auf Sportanlagen innen und außen möglich, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien. So dürfen etwa Vereinsmannschaften auch im Wald joggen. Dies gilt jedoch nicht für nicht im Verein organisierte Gruppen - hier gelten weiter die allgemeinen Kontaktbeschränkungen (+ Genesene und Geimpfte).

Es gibt für den Sportbetrieb KEINE Personenbeschränkung mehr, sondern es gilt 1 Person pro 10 qm + Erfüllung einer der 3 Gs (Getestet, Genesen oder Geimpft). Die Quadratmeterbeschränkung bezieht sich immer auf die ganze Fläche der Einrichtung, die für den Sport zur Verfügung steht. Zu beachten ist, dass trotzdem wo möglich der Mindestabstand eingehalten werden muss.
Unsere SKG-Halle mit Umkleiden und Toiletten ist ab 07.06.2021 wieder zur Nutzung geöffnet. Mit obiger qm-Regel können max. 20 Personen gleichzeitig die Halle nutzen. Das Hygienekonzept ist hierbei zu beachten.
Reha-Sport ist unabhängig von obigen Einschränkungen jederzeit möglich.
Achtung: Das Aussenspielfeld kann aktuell wegen starker Schäden am Belag und entsprechender Verletzungsgefahr nicht genutzt werden und bleibt leider gesperrt.

Über die Öffnung der städtischen Hallen bekommen wir erst im Laufe der nächsten Tage Informationen.

- Für den Innenraum gilt (unabhängig vom Sport) außerdem: Es dürfen sich wieder zehn Personen aus maximal drei Haushalten ohne Test treffen. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 13 Jahre zählen dabei nicht mit. Zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus bis zu fünf Haushalten dazu kommen. Vollständig geimpfte und genesene Personen zählen nicht zur Gesamtpersonenzahl.

- Die Nutzung von Umkleiden, Duschen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig, wenn die Sportausübung in geschlossen Räumen erlaubt ist.

Die Testpflicht ab sechs Jahren gilt weiterhin, es gibt jedoch eine wichtige Änderung: Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist.

Informationen ob und wann der jeweilige Kurs / Übungsstunde wieder startet gibt es von den jeweiligen Übungsleitern/-innen oder der Geschäftsstelle.

Sobald wir in Stuttgart (hoffentlich bald) auch die Inzidenz von 35 dauerhaft unterschreiten (aktuell Mo. 07.06. 33,2 !), informieren wir hier erneut über die dann geltenden Regelungen / Lockerungen, es könnte dann z.B. vielleicht die Testpflicht entfallen.

Die aktuelle Corona-Verordnung von Baden-Württemberg findet sich hier

Den allgemeinen Stufenplan der entsprechenden Lockerungen gibt es hier oder im Anhang.

Die für uns relevanten tagesaktuellen Inzidenzzahlen von Stuttgart sind hier zu finden.

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