Die Landeshauptstadt Stuttgart hat am Montag, 28. Juni, die Unterschreitung der Inzidenz unter 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen erfüllt und ist damit in Inzidenzstufe 2. Damit gelten unmittelbar alle Erleichterungen der Inzidenzstufe 2. Die Lockerungen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Stuttgarter Behörden in Kraft und werden zurückgenommen, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Tagen wieder über dem Grenzwert der jeweiligen Stufe liegt.
Die Regelungen im Einzelnen:
In Inzidenzstufe 1 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert von höchstens 10 erreicht) und in Inzidenzstufe 2 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 10 und höchstens 35 erreicht) ist Sport sowohl innen als auch außen allgemein möglich OHNE Anwendung/Kontrolle der 3G (Genesen, Geimpft, Getestet).
In Inzidenzstufe 3 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 35 und höchstens 50 erreicht) ist Sport allgemein zulässig, wobei die Teilnahme NUR mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis zulässig ist.
Diese Einschränkung gilt dann nicht, wenn sich nicht mehr Haushalte/Personen zum Sport treiben treffen, als nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen in dieser Stufe zulässig: Angehörigen des eigenen Haushalts und drei weiteren Haushalten, mit insgesamt nicht mehr als 15 Personen; deren Kinder und bis zu fünf weitere Kinder zählen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mit (§ 7 CoronaVO).
in Inzidenzstufe 4 (liegt vor, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz einen Wert über 50 erreicht) ist Sport im Freien mit bis zu 25 Personen und innerhalb geschlossener Räume mit bis zu 14 Personen zulässig, wobei die Teilnahme NUR mit einem Test-, Impf- oder Genesenennachweis zulässig ist. Diese Einschränkung gilt dann nicht, wenn sich nicht mehr Haushalte/Personen zum Sport treiben treffen, als nach den allgemeinen Kontaktbeschränkungen in dieser Stufe zulässig.
Die Beschränkungen (3G, Personenobergrenze) in den Inzidenzstufen 3 und 4 gelten nicht für Sport zu dienstlichen Zwecken, Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb und Spitzen- oder Profisport.
WICHTIG: In allen Inzidenzstufen müssen wir - wie gehabt - ein Hygienekonzept nach § 5 CoronaVO haben und die Teilnehmenden nach § 6 CoronaVO dokumentieren und diese Liste für den Fall der Fälle aufbewahren. Außerhalb des Sportbetriebs sind die geltenden AHA-Regeln zu beachten. Alle diese Regelungen gelten auch für Räume, die nur temporär für die Ausübung von Sport genutzt werden.
Folgende Regelungen gelten damit ab Montag, 28. Juni für den Sport in Stuttgart bei der SKG:
- Organisierter Vereinssport ist auf Sportanlagen innen und außen möglich, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien.
- Unsere SKG-Halle mit Umkleiden und Toiletten ist seit 07.06.2021 wieder zur Nutzung geöffnet. Das Hygienekonzept ist hierbei zu beachten.
Reha-Sport ist unabhängig von obigen Einschränkungen jederzeit möglich.
Achtung: Das Aussenspielfeld kann aktuell wegen starker Schäden am Belag und entsprechender Verletzungsgefahr nicht genutzt werden und bleibt gesperrt.
- Stuttgart befindet sich aktuell in der Inzidenzstufe 2, d.h. Sport innen und aussen ist möglich OHNE Anwendung/Kontrolle der 3G (Genesen, Geimpft, Getestet)
Die tagesaktuellen Inzidenzwerte und Verläufe von Stuttgart finden sich hier.
- Update 14.07.21: Seit heute befindet sich Stuttgart in der Inzidenzstufe 2
- Update 01.07.21: Seit heute befindet sich Stuttgart in der Inzidenzstufe 1
Die städtischen Hallen stehen uns teilweise erst mit Verzögerung wieder zur Verfügung, Hallen der Fuchsrainschule und Gablenberger Schule z.B. sind aktuell bis Ende Juli gesperrt.
Informationen ob und wann der jeweilige Kurs/Übungsstunde wieder startet gibt es von den jeweiligen Übungsleitern/-innen oder der Geschäftsstelle.
Links zu aktueller Corona-Verordnung und Übersicht der Regelungen findet sich auch unten Im Anhang.
SKG Sport- und Übungsbetrieb: Lockerungen ab 28.06.2021
Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen,
mit Beschluss vom 25. Juni hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen sehen erfreulicherweise weitere Lockerungen für den Sport abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz in den Stadt-/Landkreisen vor. Sie gelten grundsätzlich ab Montag, 28. Juni 2021.
mit Beschluss vom 25. Juni hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen sehen erfreulicherweise weitere Lockerungen für den Sport abhängig von der jeweiligen 7-Tage-Inzidenz in den Stadt-/Landkreisen vor. Sie gelten grundsätzlich ab Montag, 28. Juni 2021.
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