SKG Sport- und Übungsbetrieb: Corona-Regeln ab 16.09.2021

Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen,

mit Beschluss vom 15. September hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Es wird ein dreistufiges System eingerichtet. Hier eine kurze Übersicht.

In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G (Genesen, Geimpft, Getestet) für den Sport im Innenbereich bestehen. In der Warnstufe gibt es dann eine PCR-Testpflicht für Sport im Innenbereich für ungeimpfte Personen. In der Alarmstufe gilt für ungeimpfte Personen im Sport im Innenbereich ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G, Genesen, Geimpft). Die Regelungen gelten grundsätzlich ab Mittwoch, 16. September 2021.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind zudem:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, einer darauf aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen, da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden

Die einzelnen Stufen sind folgendermassen definiert:

  • Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 8,0 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
  • Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 8,0 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
  • Alarmstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 12,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
Die aktuellen Kenn-/Inzidenzzahlen finden sich unter Tagesbericht COVID-19

WICHTIG: In allen 3 Stufen müssen wir - wie gehabt - ein Hygienekonzept nach § 5 CoronaVO haben und die Teilnehmenden nach § 6 CoronaVO dokumentieren und diese Liste für den Fall der Fälle aufbewahren. Außerhalb des Sportbetriebs sind die geltenden AHA-Regeln zu beachten.

Folgende Regelungen gelten damit ab Mittwoch, 16. September für den Sport in Stuttgart bei der SKG:

- Organisierter Vereinssport ist auf Sportanlagen innen und außen möglich, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien.

Unsere SKG-Halle mit Umkleiden und Toiletten ist ab zur Nutzung geöffnet, Teilnahme entsprechend der obigen Einschränkungen und abhängig von der jeweiligen Stufe. Das Hygienekonzept ist hierbei zu beachten. Reha-Sport ist unabhängig von obigen Einschränkungen jederzeit möglich.
Achtung: Das Aussenspielfeld kann aktuell wegen starker Schäden am Belag und entsprechender Verletzungsgefahr nicht genutzt werden und bleibt gesperrt.

Die städtischen Hallen stehen uns teilweise erst mit Verzögerung wieder zur Verfügung.

Stuttgart befindet sich aktuell (Stand 16.09.) in der Basisstufe, d.h. Sport aussen OHNE Einschränkungen, Sport innen mit Anwendung/Kontrolle der 3G (Genesen, Geimpft, Getestet)
Die aktuellen Kenn-/Inzidenzzahlen finden sich unter Tagesbericht COVID-19

Als Veranstalter sind wir, die jeweiligen Abteilungen bzw. Übungsleiter zur Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.

Links zu aktueller im Detail Corona-Verordnung und Übersicht der Regelungen findet sich auch unten Im Downloadbereich
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