SKG Sport- und Übungsbetrieb: Corona-Regeln ab 03.11.2021

Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen,

mit Beschluss vom 27. Januar hat die Landesregierung erneut die aktuelle Corona-Verordnung aktualisiert. Das 4-stufige System bleibt prinzipiell bestehen, gestuft in Basis-/Warn-/Alarmstufe I/Alarmstufe II abhängig von Hospitalisierungsinzidenz und belegter COVID-19 Krankenhausbetten.
  • Basisstufe: Hospitalisierunginzidenz unter 1,5 und nicht mehr als 249 Intensivbetten mit COVID-19-Patienten belegt.
  • Warnstufe: Ab Hospitalisierunginzidenz von 1,5 oder ab 250 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten (AIB).
  • Alarmstufe I: Ab Hospitalisierunginzidenz von 3,0 oder ab 390 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.
  • Alarmstufe II: Ab Hospitalisierunginzidenz von 6,0 und ab 450 mit COVID-19-Patienten belegten Intensivbetten.

BaWü ist aktuell (Stand 28.01.2022) in Alarmstufe I

  • In der ersten Stufe (Basisstufe), bleiben die bisherigen Regeln mit 3G (Genesen, Geimpft, Getestet) für den Sport im Innenbereich bestehen.
  • In der Warnstufe gilt  3G für Sport im Innen- und Aussenbereich.
  • In der Alarmstufe I gilt 2G (Geimpft/ Genesen), für ungeimpfte Personen im Sport ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • In der Alarmstufe II gilt 2G+ (nur Geimpft/Genesen und zusätzlicher Test) innen und 2G im Freien
Details siehe hier bzw. in der Corona-VO Sport

Ausgenommen von der Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufen) sind:
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, einer darauf aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen (gilt nicht in den Ferien !), da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden

Ausgenommen bei 2G+ in Alarmstufe II sind

  • Genesene/geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung („Booster“) erhalten haben.
  • Vollständig geimpfte Personen oder Genesene mit einer nachfolgenden Impfung (letzte erforderliche Einzelimpfung liegt min. 14 Tage und max. 3 Monate (Update 27.12.21) zurück).
  • Kinder bis einschliesslich 7 Jahre die noch nicht eingeschult sind
  • Personen für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt
Die aktuellen Kenn-/Inzidenzzahlen finden sich unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/

WICHTIG: In allen 4 Stufen müssen wir - wie gehabt - ein Hygienekonzept nach § 5 CoronaVO haben und die Teilnehmenden nach § 6 CoronaVO dokumentieren und diese Liste für den Fall der Fälle aufbewahren.
Außerhalb des Sportbetriebs sind die geltenden AHA-Regeln zu beachten.

Folgende Regelungen gelten damit für den Sport in Stuttgart bei der SKG:

- Organisierter Vereinssport ist auf Sportanlagen innen und außen möglich, bei organisiertem Vereinssport auch außerhalb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien.

Unsere SKG-Halle mit Umkleiden und Toiletten ist zur Nutzung geöffnet. Das Hygienekonzept ist hierbei zu beachten.
Reha-Sport ist nur noch mit 3G erlaubt.
Achtung: Das Aussenspielfeld kann aktuell wegen starker Schäden am Belag und entsprechender Verletzungsgefahr nicht genutzt werden und bleibt gesperrt.

Stuttgart befindet sich aktuell (Stand 28.01.2022) in der Alarmstufe I, d.h. Sport innen und aussen mit Anwendung/Kontrolle der 2G (Genesen, Geimpft), Ausnahmen siehe oben bzw. hier
Die aktuellen Kenn-/Inzidenzzahlen finden sich unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/

Als Veranstalter sind wir/ die entsprechenden Abteilungen bzw. Übungsleiter zur elektronischen Überprüfung der Corona-Tests und Nachweise verpflichtet.

Damit die strengeren Regeln wieder außer Kraft treten, müssen die Werte an fünf auf einander folgenden Werktagen in Folge unter der festgelegten Schwelle bleiben.

Links zu aktueller Corona-Verordnung und Übersicht der Regelungen findet sich auch unten im Downloadbereich
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