Verordnungen des Landes Baden-Württemberg gültig ab 03.04.2022:
- aktuelle Corona-Verordnung
- aktuelle Corona-VO Sport
Die bisherige Corona-Verordnung Sport, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wird zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine Beschränkungen mehr für den Bereich Sport.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben ist, aber weiterhin generell empfohlen wird (§ 2 CoronaVO).
Innerhalb der SKG steht es jeder Abteilung/ Trainingsgruppe frei, z.B. bei besonders gefährdeten Gruppen darüber hinausgehende Regelungen (z.B. 3G / 2G) weiterhin festzulegen. Informationen hierzu gibt es bei den zuständigen Abteilungsleitungen//Übungsleitungen.
Die aktuellen Kenn-/Inzidenzzahlen finden sich unter https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/lage-in-baden-wuerttemberg/
Links zu aktueller Corona-Verordnung und Übersicht der Regelungen findet sich auch unten im Downloadbereich
SKG Sport- und Übungsbetrieb: Corona-Regeln ab 03.04.2022
Liebe SKG-Mitglieder, Sport-Teilnehmer/-innen und Übungsleiter/-innen,
mit Wirkung zum 03.April 2022 hat die Landesregierung erneut die aktuelle Corona-Verordnung angepasst und wesentliche Einschränkungen können entfallen.
mit Wirkung zum 03.April 2022 hat die Landesregierung erneut die aktuelle Corona-Verordnung angepasst und wesentliche Einschränkungen können entfallen.
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